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Hormayrgasse 53,

1170 Wien

Schwanger & Selbstständig Wegweiser

Aktualisiert: 12. Juni

Welche Dokumente müssen wohin, was ist die Mailadresse und an wen wende ich mich als selbständige Schwangere in Österreich/Wien? Deine Antworten bekommst du in diesem Wegweiser! (Stand 2024/25)


Gratuliere, du bist schwanger! Der erste Gedanke beim zweiten Strich auf dem Test ist selten bürokratischer Natur. Aber spätestens im zweiten Trimester setzt sich die Papierlawine in Bewegung – genau dann, wenn du eigentlich ganz andere Dinge im Kopf hast. So ging es mir jedenfalls... Ich hoffe, dieser Wegweiser findet dich rechtzeitig und nimmt dir etwas von der Last ab.


TODO Liste (ab ca. 2tes Trimester)


Meldung der Schwangerschaft (Selbstständigen-Edition)


Spätestens vor Ende des dritten Monats solltest du deine Schwangerschaft bei deiner Sozialversicherung melden. Das ärztliche Zeugnis bekommst du bei deiner Gynäkologin oder deinem Gynäkologen. Dieses schickst du (per Mail) an die z.B. SVS (Sozialversicherung der Selbständigen).



Wochengeld beantragen


Als Selbstständige hast du Anspruch auf Wochengeld, das du bei der SVS beantragen kannst. Wichtig: Der Antrag ist erst nach der Geburt möglich! Das bedeutet, dass du während des Mutterschutzes noch kein Geld erhältst. Erst nach Einreichen der Geburtsurkunde bekommst du das Wochengeld.


Ein zweiter Antrag ist nach dem Wochenbett nötig – hier brauchst du den vollständig ausgefüllten Mutter-Kind-Pass. LINK: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816826


Betriebshilfe/Ruhemeldung


Wenn dein Betrieb ohne dich nicht läuft, kannst du zusätzlich eine Betriebshilfe beantragen – eine Person, die dich während des Mutterschutzes in deinem Betrieb vertritt. Auch das läuft über die SVS. Falls du deinen Betrieb während der Schwangerschaft NICHT betreiben kannst dann melde ihn am besten ruhend um Kosten zu sparen (Bei Wirtschaftskammer / WKO) LINK: https://www.wko.at/gewerberecht/ruhendmeldung-wiederaufnahme-gewerbeausuebung


Kinderbetreuungsgeld (KBG)


Hier zahlt es sich aus sich als Selbständige hinzusetzen und zu kalkulieren was am besten wäre.

Zwei Modelle stehen zur Wahl:

  1. Pauschalvariante:

    • Bezugsdauer: bis zu 2 Jahre

    • Betrag: geringer, aber planbarer

    • Vorteil: Längere Karenzzeit, höhere Zuverdienstgrenze

    • Nachteil: Geringerer Tagesbetrag, reduziert sich bei langer Bezugsdauer

  2. Einkommensabhängiges Modell:

    • Bezugsdauer: bis zu 14 Monate (mit Partnerteilung)

    • Betrag: 80% des vorherigen Einkommens (mind. 56,22 €/max. 80,12 € pro Tag)

    • Vorteil: Höherer Betrag

    • Nachteil: Geringere Zuverdienstgrenze, kürzere Bezugsdauer


Achtung: Die Wahl des Modells ist bindend und muss gut überlegt sein!


Zuverdienstgrenze Beim pauschalen Modell darfst du bis ca. 18.000 € pro Jahr dazuverdienen. Beim einkommensabhängigen Modell liegt die Grenze deutlich niedriger (ca. 7.800 € jährlich). Alles, was darüber liegt, muss zurückgezahlt werden!!!


Mutter-Kind-Pass Fristen Vergiss nicht: Für das volle Kinderbetreuungsgeld müssen alle Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes zeitgerecht gemacht und bestätigt werden – auch nach der Geburt!

Weitere Themen, die du einplanen solltest:

  • Steuerliches: Prüfe, ob du Vorauszahlungen anpassen solltest – z. B. Einkommenssteuer und SVS-Beiträge.

  • Partnersplitting beim KBG: Wer übernimmt wann? Plant vorausschauend, vor allem wenn auch deine Partnerin selbstständig ist. Es gibt auch einen Geld-Bonus wenn beide Partner ca 50% der Zeit übernehmen.

  • Familienbeihilfe & Meldung beim Finanzamt erfolg automatisch (na wenigstens etwas).


    Wir wünschen dir noch alles Gute und eine wunderbare Zeit ;) Dein Nest




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